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Digitale Barrierefreiheit – Was hat das mit dem Einkauf zu tun?

Digitale Barrierefreiheit - Was hat das mit dem Einkauf zu tun?

Die Paralympics haben uns vor kurzem wieder gezeigt, welche außergewöhnlichen Leistungen Menschen mit Behinderungen vollbringen können, wenn Sie die richtige Förderung und Unterstützung erhalten. Seit kurzem ist auch für den digitalen Raum ein Gesetz zur digitalen Barrierefreiheit, das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) in Kraft getreten. Welche Unternehmen hiervon betroffen sind, was zu tun ist und inwiefern dies den Einkauf betrifft, haben wir für Euch in diesem Artikel zusammengefasst.

Bin ich und mein Unternehmen vom BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) betroffen?

Das BFSG gilt für folgende Produkte, die nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht werden:

  • Hardwaresysteme
  • Selbstbedienungsterminals: Zahlungsterminals, Geldautomaten, Fahrausweisautomaten, Check-in-Automaten, Selbstbedienungsterminals zur Bereitstellung von Informationen
  • Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, die für Telekommunikationsdienste oder für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten verwendet werden
  • E-Book-Lesegeräte

 

Darüber hinaus gilt das BFSG gilt für folgende Dienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem 28.06.2025 erbracht werden:

  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
  • Telekommunikationsdienste
  • Elemente von Personenbeförderungsdiensten: Webseiten, Apps, elektronische Tickets und Ticketdienste, Bereitstellung von Verkehrsinformationen, interaktive Selbstbedienungsterminals
  • Bankdienstleistungen für Verbraucher
  • E-Books und hierfür bestimmte Software

 

Ausgenommen sind teilweise Kleinstunternehmen (mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz) nicht jedoch, wenn diese Produkte verkaufen.

Betroffen sind also Unternehmen aus den Branchen der Telekommunikation, E-Books, überregionaler Personenverkehr und Personenbeförderungsdienste, Bankdienstleistungen, Onlineshops und andere Unternehmen mit elektronischem Geschäftsverkehr.

Bei Nichteinhaltung können Marktüberwachungsbehörden die Bereitstellung des Produkts oder der Dienstleistung einschränken oder untersagen oder dafür sorgen, dass Produkte zurückgenommen oder zurückgerufen werden. Dies betrifft nicht nur Hersteller, sondern auch Händler und Importeure.

Bei Nichtbeachtung muss mit einer Geldstrafe bis zu 100.000€ gerechnet werden.

Neben den zu erwartenden Strafen hat die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit aber auch weiter Vorteile für Unternehmen:

Eine Überarbeitung von Webseiten hin zur digitalen Barrierefreiheit verbessert das SEO-Ranking, die Usability und User Experience. Speziell bei Webshops wird die Möglichkeit von Fehlern bei der Benutzung eliminiert und so nachfolgende Korrekturprozesse vermieden. Die Ansprache einer größeren Zielgruppe (12,6% der Menschen haben eine anerkannte Behinderung) kann einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz bedeuten.

Use Case – neusta enterprise services, Interview mit Tamara Piontek – Herausforderungen beim Einkauf im Backoffice

Tamara ist Teil unseres Back-Office Teams und verantwortet dort unter anderem den Einkauf von z.B. Büroartikeln. Auf Grund Ihres eingeschränkten Sehvermögens ist Sie in Ihren täglichen Aufgaben mit einer Vielzahl von Hindernissen/Barrieren konfrontiert.

Frage 1: Unsere Welt wird immer digitaler. Wir alle nutzen immer mehr digitale Technik, im Alltag und im Beruf. Was bedeutet für dich der Begriff „Digitale Barrierefreiheit“?

Der Begriff bedeutet für mich mehr Teilhabe sowohl im Berufsleben als auch im Privatleben (z. B. durch Online-Meetings oder Online-Shops) und eine Aussicht auf mehr Unabhängigkeit in der Zukunft.

Frage 2: Welche Rolle spielen für Dich Technologien wie Screenreader, Spracherkennung und andere Hilfsmittel bei der Arbeit?

Sowohl auf der Arbeit als auch auf meinem privaten Rechner nutze ich eine Software zur Bildschirmvergrößerung (Magnifier) ohne die ich meine Aufgaben gar nicht erledigen könnte. Des Weiteren habe ich die Kontrasteinstellungen auf meinem Bildschirm geändert (helle Schrift auf dunklem Hintergrund), da dies für mein Auge aktuell besser zu sehen ist. Dokumente in Papierform (wie z. B. die Eingangspost) scanne ich ein, um sie mit Hilfe meiner Bildschirmvergrößerung lesen zu können.

Frage 3: Was machst du beruflich online?

In meinem Beruf nutze ich MS TEAMS, um Dateien abzulegen und zu verwalten und um an Meetings teilzunehmen. Des Weiteren bin ich bei uns für den Einkauf von Büroartikeln zuständig, welche ich auch über einen Onlineshop bestelle.

Frage 4: Wo speziell treten für dich als Betroffene Probleme beim digitalen Einkauf im Beruf auf?

Durch unübersichtlich gestaltete Websites (z. B. zu viele Werbebanners oder Slides) oder auch überladene Websites (wichtige Infos treten in den Hintergrund und sind nicht so einfach zu finden). Das größte Problem für mich sind definitiv Fenster, die sich automatisch öffnen, wenn man versehentlich mit Maus darüberfährt. Des Weiteren ist es mir unmöglich mich selber um die Abholung der bestellten Pakete zu kümmern (immer auf Hilfe von Kollegen angewiesen).

 

Frage 5: Gab es für Dich die Möglichkeit den Firmen ein Feedback zu geben?

Ja, bei unserem früheren Anbieter für Büroartikel hatten wir einen persönlichen Ansprechpartner, den ich anrufen und fragen konnte, wenn ich einen bestimmten Artikel auf der Website nicht finden konnte. Das war sehr hilfreich, da er über meine Situation Bescheid wusste und mir so auch schnell helfen konnte.

 

Frage 6: Welche Vorteile ergeben sich für Unternehmen und Organisationen, die digitale Barrierefreiheit in ihre Strategien integrieren aus Deiner Sicht?

Eine breitere Zielgruppe zu erreichen und somit die Anzahl der Kunden/Nutzer in die Höhe zu treiben.

Unser Fazit: Neben den mittlerweile gesetzlich geschaffenen Anforderungen ist die digitale Barrierefreiheit ein wichtiges Thema für Firmen und die Gesellschaft um Ihrer soziale Verantwortung gerecht zu werden und die Inklusion voranzutreiben.

Lasst uns die Welt also gemeinsam ein Stückchen besser machen. Wir als Neusta – team a11y können Euch hierbei unterstützen, indem wir in einem Quick-Review mit Euch einen Einstieg ins Thema ermöglichen, die wichtigsten Baustellen sowie die „Low hanging Fruits“ identifizieren und mit Euch die ersten Verbesserungen implementieren.

Ist das Thema interessant für Euch? Sprecht uns gerne an.

Stefan Ehlert

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Als Dipl.-Ing. der Medientechnik hat Stefan über 15 Jahre im Projekt- und Produktmanagement international gearbeitet und war danach mehrere Jahre als Director of Supply Chain & Product Management tätig. Heute ist er Business Development Procurement-Experte bei neusta enterprise services. Hier unterstützt und berät er neben seiner Tätigkeit als Projektleiter in klassischen Projekten auch bei der Umsetzung agiler Projekte und Prozesse.

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